Verhinderungspflege für Menschen mit Behinderung
Sie begleiten, betreuen oder pflegen einen Menschen mit Behinderung und brauchen eine Auszeit oder sind vorübergehend verhindert?
Ob durch Urlaub, Krankheit oder andere persönliche Verpflichtungen – eine verlässliche Vertretung ist in dieser Zeit besonders wichtig.
Im Rahmen der Verhinderungspflege übernehmen wir die Betreuung und Versorgung für einen begrenzten Zeitraum. Unser Ziel ist es, sowohl Ihnen als auch dem betreuten Menschen Sicherheit und Entlastung zu bieten. Dabei gewährleisten wir eine verlässliche Betreuung sowie eine bedarfsgerechte, individuell abgestimmte Unterstützung.
Unser Angebot im Überblick:
- 24/7 Betreuung und Versorgung
- Unterbringung im Einzelzimmer
- pädagogische und pflegerische Betreuung
- sechs Standorte im Kreis Heinsberg und in der Städteregion Aachen
- flexibler Zeitraum nach Absprache und Bedarfen
An all unseren Standorten bieten wir eine sichere, überschaubare Umgebung mit klaren Strukturen und qualifiziertem Fachpersonal.
- Gangelt (Pädagogik)
- Gangelt (intensiv- Pädagogik)
- Hückelhoven (Pädagogik)
- Hückelhoven- Kleingladbach (Pädagogik)
- Geilenkirchen (Pädagogik)
- Alsdorf (Pädagogik)
Antragsverfahren
Vor Inanspruchnahme der Verhinderungspflege erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag, den Sie dem Antrag beilegen. Es müssen zwei Anträge gestellt werden:
Antrag auf Verhinderungspflege bei der zuständigen Pflegekasse
Vordrucke auf der Webseite der eigenen Pflegekasse
Antrag auf Restkostenübernahme beim Landschaftsverband Rheinland
Ein Brief mit Informationen über die Dauer, den Grund, Name der Einrichtung und Hinweis auf den Pflegekassenantrag.
Wenn Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns – wir helfen Ihnen jederzeit weiter.