Ambulant Betreutes Wohnen nach §67

Was ist Ambulant Betreutes Wohnen nach §67?

Ambulant Betreutes Wohnen nach §67 bietet Menschen in schwierigen Lebenssituationen durch Beratung, Anleitung, Motivation und Unterstützung konkrete alltagsrelevante Hilfen, um vorhandene sozialen Schwierigkeiten zu überwinden und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die Unterstützungsangebote können in Form von Hausbesuchen oder Treffen außerhalb der Wohnung stattfinden. Auf Wunsch können auch Termine in den Büroräumlichkeiten stattfinden. Alle Termine werden im Vorfeld geplant. 

Wer sind die Mitarbeitenden?

Die Bezugsbetreuung findet durch ein multiprofessionelles und erfahrenes Team statt. In der Regel haben alle Menschen, mit denen wir arbeiten zwei feste Ansprechpartner*innen. Wenn, z. B. urlaubsbedingt, eine Vertretung notwendig sein sollte, wird dies im Vorfeld abgestimmt. Wir beschäftigen Mitarbeitende mit unterschiedlichen Fremdsprachenkenntnissen, z. B. Türkisch, Polnisch, Russisch, Portugiesisch, Englisch, Französisch. Einige Mitarbeitende beherrschen die Gebärdensprache. 

Wo wird Ambulant Betreutes Wohnen angeboten?

Wir sind in der Stadt und Städteregion Aachen sowie in Übach-Palenberg vertreten. 

Welche Leistungen bieten wir?

Wir unterstützen bei den konkreten sozialen Schwierigkeiten und fördern die Selbstbestimmung und Autonomie der Menschen, die unsere Angebote nutzen. Im Vordergrund stehen dabei für uns die Ziele, Wünsche und Bedürfnisse der Leistungsberechtigten. Die Dauer der Hilfe richtet sich nach dem persönlichen Bedarf.

  • Unterstützung bei der Klärung der finanziellen Situation
  • Hilfe bei drohendem Wohnraumverlust und schwierigen Mietangelegenheiten
  • Befähigung zur Krisenbewältigung
  • Unterstützung in allen behördlichen und rechtlichen Angelegenheiten
  • Unterstützung in allen Bereichen der alltäglichen Lebensführung
  • Unterstützung im Bereich Arbeit, Studium und Ausbildung, auch in Kooperation mit dem Jobcenter
  • Zusammenarbeit mit anderen Hilfeanbietern und Koordination von Angeboten
  • Beratung und Vermittlung zu Therapeut*innen und Fachärzten und -ärztinnen
  • Unterstützung im Umgang mit einer Suchtproblematik; Vermittlung zu passenden Hilfsangeboten  
  • Unterstützung im Bereich Gesundheitsförderung und -erhaltung
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Lebensplanung und Zukunftsperspektiven
  • Beratung in familiären und sozialen Belangen
  • Unterstützung und Anleitung in der Haushaltsführung
  • Förderung der sozialen Teilhabe und der Integration in das soziale Wohnumfeld

Wer übernimmt die Kosten?

Kostenträger der Maßnahme ist der Träger der Eingliederungshilfe, in der Regel der Landschaftsverband Rheinland (LVR). Wir unterstützen bei der Klärung der Kostenübernahme und Antragstellung.