Ihr Weg zu uns

Die logopädische Behandlung ist als Einzel- oder Gruppentherapie möglich. Sie kann in unserer Praxis, bei Ihnen zu Hause oder auch in einer Pflegeeinrichtung stattfinden.

Die notwendige Heilmittelverordnung wird durch die behandelnde Hausärztin/den behandelnden Hausarzt oder die Fachärztin/den Facharzt ausgestellt.

Falls keine Zuzahlungsbefreiung seitens der Krankenkasse vorliegt, besteht eine Zuzahlungspflicht. Diese beträgt derzeit 10,00 Euro pro Verordnung zuzüglich 10 Prozent der in Anspruch genommenen Leistungen. Unter 18-Jährige sind von der Zuzahlungspflicht befreit.

Termine nach telefonischer Vereinbarung >>> 

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:  08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:  08:00 bis 15:30 Uhr